20. August 2011
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen,
die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel in die Wege zu leiten, dass auf dem Layer Berg eine Sonderbaufläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden kann.
Begründung:
Der beschleunigte Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie macht einen zeitnahen Ausbau der regenerativen Energien erforderlich. Das ist nicht nur gesellschaftlicher Konsens, sondern entspricht auch der Beschlusslage des Deutschen Bundestages.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss zudem Kernstück der Energiepolitik in und um Koblenz sein.
Für die Energiebilanz von Koblenz zählt grundsätzlich die Energieerzeugung auf ihrem Territorium. Mit einem Windpark in Koblenz sind die neuen Klimaschutzziele erreichbar.
Die Ziele der internationalen Klimaschutzkonferenzen, der EU, der Bundesregierung, der Landesregierung und der Stadt Koblenz zur Verminderung der Emissionen anthropogener Treibhausgase werden anerkannt und erfordern das gemeinsame Wirken aller Partner.
Koblenz soll eine Spitzenposition unter den deutschen Städten beim Klimaschutz erreichen und damit zum Vorbild für andere Städte werden. Dabei stehen ökologische, ökonomische, schnell umsetzbare und intelligente Lösungen im Fokus, die in einer breiten Öffentlichkeit hohe Akzeptanz finden.
Koblenz soll vom Klimaschutz profitieren. Er soll als Chance für die lokale und regionale Wertschöpfung dazu genutzt werden, einen möglichst hohen Anteil der Energien sowie der Einspartechnologien in und mit den Unternehmen der Region bereit zu stellen und damit Arbeitsplätze zu schaffen.
Verbal wird auf die Rechtsgrundlagen zur Konkretisierung der Klimaziele für Europa, die Bundesrepublik, des Landes Rheinland-Pfalz und die Stadt Koblenz verwiesen.
Der rd. 43 ha große Layer Berg bietet sich für die Errichtung von Windenergieanlagen aus unserer Sicht geradezu an: Gute Anbindung an die B 327, überschaubare Wegstrecke zur Umspannwerk Karthause, Höhe 300 Meter, ausgeprägt gute Windverhältnisse. Zur Fläche selbst bleibt anzumerken, dass diese immer extensiver genutzt wird.
Außerdem ist die Fläche geeignet, weil aufgrund des großen Abstands zur Wohnbebauung die Wohnqualität der Bürgerinnen und Bürger nicht negativ beeinflusst wird.