13. September 2010
Im Bescheid vom 29. Juni 2010 wird der Stadtverwaltung aufgegeben,
bis zum 31.08.2010 gegenüber der ADD darzustellen, wie bezüglich des freiwilligen städtischen Leistungsbereichs möglichst nachhaltige Haushaltskonsolidierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen werden, um den Jahresfehlbetrag um mindestens rd. 1 Mio. € sicherzustellen (s. auch S. 16/58),
bis zum 31.07.2010 gegenüber der ADD darzustellen,
a) ob und ggf. wie die im Schreiben vom 5.10.2009 aufgezeigten möglichen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt werden (incl. erwarteter finanzieller Verbesserungen)
b) worin sich die Negativentwicklung bei den Erträgen gegenüber den Prognosen vom September 2009 begründen
sowie zu bestätigen, dass auch beim Betriebszweig „Bestattungswesen“ die angemessene Eigenkapitalverzinsung planmäßig erwirtschaftet wird. Ist dies fristgerecht geschehen?
Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass zukünftig die diesbezüglichen Vorgaben der ADD beachtet werden (S. 52+53/58)?
Wird die Verwaltung dem Wunsch der ADD nachkommen, künftig in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Grünflächen- und Bestattungswesen“ auch eine zusammengefasste Darstellung beider Betriebszweige aufzunehmen?
Welche Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung plant die Verwaltung in den Bereichen der Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung und der Auftragsangelegenheiten?
Welche Maßnahmen aus dem genehmigten städtischen Haushalt fallen unter den Vorbehalt der vorherigen Mittelfreigabe durch die Aufsichtsbehörde (Nr. 14, S. 8+27/58)?
Welche Maßnahmen aus dem genehmigten städtischen Haushalt fallen unter den Vorbehalt, dass zunächst über die veranschlagten Zuwendungen entsprechende Bewilligungsbescheide des Landes vorliegen (Nr. 15, S. 9/58)? Wird bei den entsprechenden Maßnahmen in den Folgejahren im Haushaltsplan explizit auf diese Einschränkung hingewiesen? Oder kann der Stadtrat davon ausgehen, dass die im Haushalt eingestellten Zuwendungen bereits genehmigt sind?
Welche Stellen sind von der Beanstandung betroffen, dass gegenüber dem Vorjahresstellenplan vorgenommene Änderungen bei den Stellenausweisungen nicht mit den Ausführungen im Stellenplanänderungsnachweis 2010 korrespondieren (Nr. 17, S. 9+10/58)?
Wie wird die Verwaltung für die kommenden Haushaltsjahre eine deutliche Zurückführung des schon vor dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung rechtlich gebundenen Anteils der dem freiwilligen Leistungsbereich zuzurechnenden Gesamtaufwendungen sicherstellen?
Wie werden die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Koblenz in die Haushalts-Konsolidierung einbezogen? Welche Ergebnisse wurden bisher erreicht? Mit welchen Ergebnissen rechnet die Verwaltung in den nächsten drei Jahren (Einsparung in €?)
In welchen Aufgabenbereichen sieht die Verwaltung ein Einsparpotential durch gemeinsame Aufgabenerfüllung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften?
Wurden hier bereits Gespräche geführt, z. B. mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz?
Wann rechnet die Verwaltung mit einer Umsetzung?
Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass die im Stellenplanänderungsnachweis aufgeführten Veränderungen gegenüber dem Vorjahresstellenplan in Zukunft, also ab 2011, ordnungsgemäß abgebildet werden?
Wie lautet die begründete Stellungnahme zur Neuausweisung einer 1/2 Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Mittelrhein-Museum?