CDU Stadtratsfraktion Koblenz

Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Haushaltsentwurf 2012, Produktziffer 5112 (Geoinformationen)

Im Haushaltsentwurf 2012 (Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt) steht unter der Produktziffer 5112 (Geoinformationen) auf Seite 553 folgende Erläuterung:

Der Ansatz aus 2011 [Nachtragshaushalt] resultiert aus der Bildung einer Rückstellung für Planungsschäden bei dem Umlegungsverfahren Bubenheim (500.000 Euro).

Die CDU-Fraktion fragt hierzu an:

Ist der Schadensfall, für den die Rückstellung gebildet wurde, eingetreten?

  1. Wenn ja
    1. wie beziffert sich der Schadensfall konkret im Einzelnen?
    2. wer ist für den Schaden verantwortlich?
    3. hat die Verwaltung geprüft, ob an Dritte Regressforderungen gestellt werden können bzw. ob Versicherungsleistungen aus dem Schadensfall in Anspruch genommen werden können?
  2. Wenn nein
    1. Ist mit dem Eintreten des Schadensfalles noch zu rechnen oder kann die Rückstellung aufgelöst werden?

Wenn mit dem Schadensfall noch zu rechnen ist, hätte die CDU-Fraktion die Fragen zu Ziffer 1.2. und 1.3. ebenfalls beantwortet.