Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Haushaltsentwurf 2012, Produktziffer 5112 (Geoinformationen)
Im Haushaltsentwurf 2012 (Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt) steht unter der Produktziffer 5112 (Geoinformationen) auf Seite 553 folgende Erläuterung:
Der Ansatz aus 2011 [Nachtragshaushalt] resultiert aus der Bildung einer Rückstellung für Planungsschäden bei dem Umlegungsverfahren Bubenheim (500.000 Euro).
Die CDU-Fraktion fragt hierzu an:
Ist der Schadensfall, für den die Rückstellung gebildet wurde, eingetreten?
- Wenn ja
- wie beziffert sich der Schadensfall konkret im Einzelnen?
- wer ist für den Schaden verantwortlich?
- hat die Verwaltung geprüft, ob an Dritte Regressforderungen gestellt werden können bzw. ob Versicherungsleistungen aus dem Schadensfall in Anspruch genommen werden können?
- Wenn nein
- Ist mit dem Eintreten des Schadensfalles noch zu rechnen oder kann die Rückstellung aufgelöst werden?
Wenn mit dem Schadensfall noch zu rechnen ist, hätte die CDU-Fraktion die Fragen zu Ziffer 1.2. und 1.3. ebenfalls beantwortet.