Sanierung Brenderweg
Die CDU-Ratsfraktion fragt die Verwaltung:
Trifft es zu, dass bei einer grundlegenden Sanierung des Brenderwegs keine Erschließungs- oder sonstigen Beteiligungen auf die Anlieger des Brenderwegs zukommen?
Falls Kosten von den Anliegern zu tragen sein sollten, in welchem prozentualen Umfang an den Gesamtkosten wären die Anlieger zu beteiligen?
Begründung
Bürger haben darauf gedrängt, der Brenderweg müsse saniert werden. Um in einer entsprechenden Diskussion wesentliche Fakten zu kennen, muss zunächst verlässlich die Frage der Beteiligung der Anlieger geklärt werden.