Folgekosten Schienenhaltepunkt
Nach Fertigstellung des Schienenhaltepunktes, geht dieser in Betrieb. Hierzu soll die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
- Wer ist für die laufende Unterhaltung des Schienenhaltepunktes zuständig?
- Wie ist die Kostenverteilung?
- Mit welchen Kosten hat die Stadt Koblenz zu rechnen?
- Leisten die anfahrenden Bahnbetriebe einen Anteil?
- Gibt es seitens der Stadt Betriebskostenzuschüsse /-entgelte an die Bahnbetriebe?
- Wenn ja, mit welcher Höhe muss seitens der Stadt kalkuliert werden?
- Wer entscheidet über die weitere Nutzung des Schienenhaltepunktes durch Bahnbetriebe?
- Wie sieht die Verwaltung die weitere Entwicklung des Schienenhaltepunktes? Welche zukünftigen Planungen gibt es beim Schienenzweckverband?
- Sind die aktuellen EU-Richtlinien zur Anbindung eines Haltepunktes an das EU-Schienennetz beachtet?