Klimaschutz
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Koblenz lässt ein Klimaschutzkonzept mit der Zielvorgabe erstellen, dass der Energieverbrauch in Koblenz im Jahre 2020 zu 18% aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird. Vor der Beauftragung eines geeigneten Ingenieurbüros muss über den Projektträger „Jülich GmbH“ die Bezuschussungsfähigkeit aus Bundesmitteln geprüft werden.
Zur Erreichung der Vorgabe des EU-Gipfels vom 11./12. Dezember 2008 sollten die Koblenzer Energieversorgungsunternehmen in das Projekt einbezogen werden. Da die Stadt Koblenz auf relativ geringer Fläche einen großen Energiebedarf aufweist, ist es außerdem nötig, mit einer flächenmäßig größeren Gebietskörperschaft zu kooperieren, die in der Lage ist, flächenintensive Energieerzeugungsarten wie Windenergie und Energie aus Biomasse zu betreiben. Daher wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit dem wohl geeignetsten potentiellen Kooperationspartner, dem Landkreis Mayen-Koblenz, aufgenommen werden.
Begründung:
Am 12. Dezember 2008 erzielten die europäischen Staats- und Regierungschefs eine Einigung über das Klimaschutzpaket der EU, der das Europäische Parlament am 17. Dezember 2008 zustimmte. Ein wesentlicher Baustein des Klimaschutzpaketes ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch der EU auf 20% bis 2020. Nach der Festsetzung der nationalen Quoten, ist Deutschland verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien von 5,8% in 2008 auf 18% in 2020 zu erhöhen.
Die Stadt Koblenz sollte schon heute die Weichen dafür stellen, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Denn neben europarechtlichen Vorgaben (Richtlinien/Verordnungen) und Bundes-gesetzen (z. B. Erneuerbare-Energien-Gesetz) kann das 18%-Ziel nur erreicht werden, wenn die kommunale Ebene mitzieht, weil hauptsächlich dort die Maßnahmen zur Erzeugung rege-nerativer Energien durchgeführt werden müssen. Hierdurch entstünden auch neue Arbeitsplätze.
In einer Veranstaltung zur Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen in der Kreisver-waltung Mayen-Koblenz am 9. März 2009 wurden die Förderrichtlinien für Klimaschutzprojekte von einer Vertreterin des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIfU) vorgestellt. Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten kann demnach zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten aus Bundesmitteln bezuschusst werden. Über die Zuschussanträge entscheidet der Projektträger Jülich, Geschäftsbereich Erneuerbare Energien, Forschungszentrum Jülich GmbH.